76 Urteile um die Immobilie Das Alstertal-Magazin präsentiert auf seinen Immobilienseiten in lockerer Reihenfolge aktuelle Urteile zur Rechtsprechung rund um die Immobilie.
Diesmal: zwei sehr skurrile Fälle zum oft schwierigen Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter.
Späte Schulden Es ist das gute Recht von Mie- tern und Vermietern, dass die Betriebskosten für eine Woh- nung ordnungsgemäß abge- rechnet werden.
Nicht immer geschieht das allerdings wie im Vertrag vorgesehen.
Manchmal schleifen sich im Laufe der Jah- re andere Regelungen ein, ge- gen die keine der beiden Seiten Widerspruch einlegt.
Was aber geschieht, wenn sich der Eigen- tümer nach über zwei Jahrzehnten wieder auf seine ursprünglichen Rechte beruft? Dazu gibt es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein höchstrichterliches Urteil.
(Bundesgerichtshof, Aktenzei- chen VIII ZR 14/06) Der Fall: Beim Einzug in eine Mietwohnung hatten beide Par- teien vereinbart, dass monatlich Über Rechnungen und Atteste 20,45 Euro an Vorauszahlungen für die Betriebskosten zu be- zahlen seien.
Die vorgesehene Jahresabrechnung erfolgte aller- dings nie.
Mehr als 20 Jahre lang blieb es bei den Vorauszahlungen.
Doch dann übernahm der Sohn der bisherigen Eigentümer die Wohnung und erstellte für das gerade abgelaufene Jahr eine Abrechnung.
Es waren Nachzah- lungen in Höhe von knapp 1.000 Euro fällig.
Die Mieter weiger- ten sich, dem nachzukommen.
Sie beriefen sich auf die lange Zeit stillschweigend akzeptier- te Regelung.
Man sei deswegen von einer pauschalen Abgeltung ausgegangen.
Das Urteil: Der Bundesgerichts- hof stellte sich auf die Seite des Eigentümers.
Die Nebenko- sten des Vorjahres, deren Höhe nicht bestritten wurde, mussten MAGAZIN Grafik: Tomicek/LBS