
106 IMMOBILIEN planbar: Für Sicherheit sorgt das günstige Bauspardarlehen, denn die Konditionen stehen bereits bei Vertragsabschluss fest.
Ein weiteres Plus: Der Staat fördert das Bausparen.
Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage Eine effektive Starthilfe vor allem für junge Sparer mit einem zu versteuernden Jahreseinkom- men bis 25.600 Euro (Singles) ist die Wohnungsbauprämie (WoP).
Wer zwischen 50 und 512 Euro auf einen Bausparvertrag ein- zahlt, erhält 8,8 Prozent WoP im Jahr – also bis zu 45 Euro.
Die Prämie gibt es seit 2009 aber nur, wenn das angesparte Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke, also für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Wohneigen- tum verwendet wird.
Das war bei rund 80 Prozent der WoP-Sparer bisher ohnehin der Fall.
Bei jungen Leuten unter 25 Jahren macht der Staat eine Ausnahme: Sie können nach sieben Jahren frei über das ge- samte Guthaben verfügen.
Die- se Sonderregelung kann jeder Sparer aber nur einmal in An- spruch nehmen.
Viele Arbeitge- ber unterstützen ihre Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt mit ver- mögenswirksamen Leistungen (vL) bis maximal 480 Euro pro Jahr.
Für diese kann der Sparer beim Finanzamt Arbeitnehmer- Sparzulage beantragen.
Mit neun Prozent gefördert werden jährliche Einzahlungen bis zu 470 Euro, das sind maximal 43 Euro im Jahr.
Auch wer keine vL erhält, kann in den Genuss der Zulage kommen, indem er sich Teile seines Gehalts direkt auf das Bausparkonto überwei- sen lässt.
Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 17.900 Euro (Singles) jedoch nicht überschreiten.
Riester-Bausparvertrag Gänzlich unabhängig von Ein- kommensgrenzen ist die neue Wohn-Riester-Förderung.
Wer eine eigene Immobilie baut oder kauft und diese selbst bewohnt, erhält seit dem 1.
Januar 2008 für die Finanzierung die selben Zulagen und gegebenenfalls Steuervorteile wie für andere Fortsetzung von Seite 105 Der Staat hilft beim Sparen In Sachen Immobilien im Alstertal-Magazin ist unsere Mediaberaterin Barbara Suhr die richtige Ansprechpartnerin.
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